Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik zwischen dem Vermieter und dem Mieter, welcher voll geschäftsfähig sein muss.
1.2 Mit der Unterschrift des Angebots erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Mieter und die Annahme durch den Vermieter zustande.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem im Angebot angegebenen Zeitraum.
3.2 Die gemietete Technik ist nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
4. Mietgegenstand und Haftung des Mieters
4.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
4.2 Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der gemieteten Technik während der Mietdauer.
4.3 Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
5. Zahlung und Fälligkeit
5.1 Die Mietkosten ergeben sich aus dem Angebot und sind bis spätestens zum vereinbarten Fälligkeitsdatum zu begleichen.
5.2 Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Vermieter vor, Mahngebühren zu erheben.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 Der Mieter kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor Beginn der Mietdauer kostenfrei stornieren.
6.2 Bei späterer Stornierung fallen folgende Gebühren an:

  • 5% des Mietpreises bis 7 Tage vor Beginn der Mietdauer.
  • 10% des Mietpreises bei weniger als 7 Tagen.

7. Haftung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Nutzung der Technik entstehen.
7.2 Bei Ausfall der gemieteten Technik wird der Vermieter nach Möglichkeit Ersatz bereitstellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.